HONORAR

HONORAR

Erstgespräch und jede weitere Therapiesitzung (50-60 Minuten): € 100,00

Bezahlung
Die Bezahlung des Honorars erfolgt in bar am Ende der Sitzung gegen Quittung bzw. als Überweisung nach monatlicher Sammelrechnung.

Das Honorar ist Gegenstand des Behandlungsvertrages  siehe Behandlungsvertrag

HINWEIS ZUR ÜBERNAHME DER KOSTEN

Bitte beachten Sie, dass ich nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teilnehme.

Anders als in vielen unserer Nachbarländer (Österreich, Holland, Dänemark, u.v.m.) wurde die "Systemische Therapie" in Deutschland noch nicht in den Erstattungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, obwohl die Wirksamkeit bereits vielfach in offiziellen Studien unter Beweis gestellt wurde und die "Systemische Therapie" seit 2009 vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie als hochwirksam und kostengünstig anerkannt wurde. 
Somit führe ich eine reine Privatpraxis, in der das Honorar für die Sitzungen vom Klienten bezahlt werden muss. Mit privaten Krankenkassen muss individuell geklärt werden, ob eine Kostenübernahme gewährt wird.

Gesetzlich Versicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen oder Sonderregelungen bei unverhältnismäßig langen Wartezeiten auf einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten) informiert sich bitte der Patient bei seiner Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.

Privat Versicherte mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsantrag ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Der Patient hat das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.

Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Therapiehonorar sind daher vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Therapiehonorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

HINWEIS PSYCHOTHERAPIE

Als systemische Therapeutin darf ich weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
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